

Die Eheschließung ist für viele Paare der schönste Tag im Leben. Inwiefern dabei eine Änderung des Familiennamens erfolgen soll, kann aber durchaus auch zu Konflikten führen. So existieren verschiedene Möglichkeiten dazu, wessen Name angenommen wird. Um spätere Kosten zu vermeiden, sollten sich Heiratswillige bereits vor ihrem großen Tag über diese Entscheidung Gedanken machen.
Inhalt:
1. Mögliche Familiennamen
Zunächst besteht die Möglichkeit, dass beide Partner ihren eigenen Nachnamen behalten. Bekommen sie im Verlauf der Ehe Nachwuchs, für den sie das gemeinsame Sorgerecht besitzen, müssen sie sich aber darüber einig werden, ob das Kind künftig den Namen der Mutter oder den des Vaters tragen soll.
Des Weiteren kann ein Partner den Namen des anderen annehmen, sodass ein gemeinsamer Familienname besteht, den auch etwaige spätere Kinder erhalten. Möchte einer der beiden Verlobten seinen ursprünglichen Namen nicht komplett aufgeben, besteht für diesen zusätzlich die Möglichkeit auf einen Doppelnamen. Hierbei sollen jedoch sogenannte Bandwurmnamen verhindert werden, weshalb es nicht möglich ist, einen Doppelnamen anzunehmen, wenn bereits aus einer früheren Ehe ein Doppelname besteht.
Zur Veranschaulichung der möglichen Varianten folgt ein Beispiel, bei dem Frau Müller und Herr Bäcker heiraten wollen:
Beispiel: Frau Müller und Herr Bäcker wollen heiraten
2. Namensänderung nach der Hochzeit
Konnten sich die Partner bis zum Tag der Hochzeit noch nicht auf einen Namen einigen, ist eine Namensänderung in den oben genannten Kombinationen auch im Anschluss jederzeit möglich, eine Frist existiert hierbei nicht. Dazu muss lediglich das örtliche Standesamt aufgesucht und ein entsprechender Antrag eingereicht werden.
Allerdings kommen bei einer nachträglichen Namensänderung zusätzliche Kosten in Höhe von 15 bis 20 Euro auf das Paar zu.
Eine müdliche Zusammenfassung bekommt ihr in dem Video von braut.tv zum Thema Namenswechsel nach der Hochzeit mit ein paar zusätzlichen Tipps.
Folgende Unterlagen sind zudem für eine erfolgreiche Änderung des Familiennamens vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburten- oder Eheregister
- Meldebescheinigung über den Wohnsitz
3. Namensänderung des Kindes
Besitzt ein Paar bereits vor der Eheschließung gemeinsamen Nachwuchs, hängt es vom Alter ab, welchen Namen dieser im Zuge der Hochzeit erhält. Bei Kindern bis zum fünften Lebensjahr wird der Familienname, für den sich die Eltern entschieden haben, automatisch auch auf den Nachwuchs übertragen. Ist es aber älter als fünf Jahre, wird es notwendig, eine Ehenamensbestimmung für das Kind einzureichen. Bis zum 14. Lebensjahr muss die Erklärung zur Namensänderung von den gesetzlichen Vertretern vorliegen, während der Söhne und Töchter ab 14 Jahren auch eine eigene Erklärung mit der Zustimmung der Eltern abgeben können.
Möchten die Ehegatten keinen gemeinsamen Familiennamen nach der Hochzeit annehmen, behält auch das Kind seinen Geburtsnamen. Trägt dieses beispielsweise den Namen der Mutter, es soll aber lieber den Namen des Vaters erhalten, kann eine Namensänderung des Kindes noch innerhalb der nächsten drei Monate beantragt werden. Eine neue Geburtsurkunde führt allerdings zu neuerlichen Kosten zwischen 10 und 12 Euro.
Folgende Unterlagen werden hierfür benötigt:
- die Ausweise der Erklärenden
- die Eheurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern
- ggf. die Geburtsurkunde des Kindes
4. Checkliste zur Namensänderung
Klingelschild & Briefkasten
Tipp: In der Übergangsphase (ca. 2-3 Monate) lasst beide Namen am Briefkasten, damit die gesamte Post richtig ankommt bis der neue Namen überall aktualisiert wurde.
Personalausweis
Eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches (nicht Familienstammbuch) oder eine Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde beider Partner.
Reisepass
Achtet unbedingt darauf, welchen Namen ihr bei der Buchung eurer Flitterwochen angegeben habt. Solltet ihr die Reise noch unter eurem Geburtsnamen gebucht haben, dann behaltet euren Reisepass und nehmt die Eheurkunde mit.
Führerschein / KFZ-Zulassung
Der Führerschein kann optional aktualisiert werden, ist aber kein amtliches Ausweispapier. Wichtig ist, die Angaben der Zulassungsbescheinigung für das Kfz / Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein zu aktualisieren.Weitere Ämter
BAföG-Amt, Jugendamt, Finanzamt etc. müssen über den neuen Nachnamen informiert werden.
Bank
Macht bei eurer Bank, eurem Bausparunternehmen oder Kreditinstitut etc. am besten einen persönlichen Termin aus, da Verträge etc. ggf. mit dem neuen Namen neu unterschrieben werden müssen. Nehmt am besten gleich eine Kopie der Eheurkunde und die Kopie des neues Personalausweises mit.
Krankenversicherung
Die Aufenthaltsbescheinigung des Hauptwohnsitzes beider Partner. Ausländer müssen einen Nachweis der Staatsangehörigkeit und ein Ehefähigkeitszeugnis beim Standesamt vorlegen.
weitere Versicherungen
Haftpflicht, Kfz-Versicherung, Rentenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung, Unfallversicherung etc.
neue E-Mail-Adresse
Denkt auch daran, euch eine neue E-Mail-Adresse anzulegen.
Wohnen
Vermieter, Stromanbieter, Telefon- und Internetanbieter sollten auch informiert werden.
Arbeit
Arbeitgeber, Geschäftspartner sind zu informieren und ggf. Visitenkarten, Signatur etc. zu aktualisieren.
Freizeit
Auch im Fitnesstudio, in Vereinen, in denen ihr ggf. Mitglied seid, könnt ihr bei Gelegenheit euren neuen Namen verkünden. Das hilft vor allem dabei, sich selbst daran zu gewöhnen.
5. Musterbrief zur Namensänderung
Im Ratgeber des Berufsverbands der Rechtsjournalisten e.V. können weitere Informationen zum Thema Namensänderung nachgelesen werden.