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DIE STANDESAMTLICHE TRAUUNG

Um kurz zu klären, worum es bei der standesamtlichen Trauung denn eigentlich geht, sollten folgende Zeilen genügen. 
Die standesamtliche Trauung ist der Part, bei dem das Brautpaar den rechtlich wirksamen Bund für´s Leben miteinander eingeht. Daher ist die Eheschließung vor dem Gesetz / dem Standesbeamten ein notwendiger, staatlicher Verwaltungsakt, der jedoch meist schon innerhalb von wenigen Minuten abgeschlossen ist.

 

 

Die standesamtliche Eheschließung läuft daher wie folgt ab:

 

der/die Standesbeamte/in fragt das Brautpaar, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen.Antworten beide mit "ja", so ist die Ehe rechtskräftig.Der / Die Standesbeamte/in liest das Heiratsprotokoll vor und die Eheleute unterschreiben dieses dann mit ihren Namen (neuen Namen).Im Heiratsbuch wird die Eheschließung dann beurkundet. Der / Die Standesbeamte/in legt nach jeder Eheschließung ein Familienbuch an, welches am jeweiligen Wohnort der Familie auf dem Standesamt hinterlegt ist. Das Familienstammbuch hingegen stellt eine private Urkundensammlung dar. Daher nicht verwechseln.

 

Die Anmeldung zur Eheschließung ... ... wurde früher als Aufgebot bezeichnet und ging immer mit einem Aushang einher.Der Aushang ist heutzutage nicht mehr von Nöten. Die Anmeldung zur Eheschließung ist hingegen auch heute noch ein notwendiger Punkt (Voraussetzung) für jede Heirat und ist beim Standesamt Ihres Wohnsitzes anzumelden. Sie ist frühestens sechs Monate vor der Hochzeit möglich.Für die Anmeldung zur standesamtlichen Trauung benötigen Sie einige Dokumente zur Vorlage beim Standesamt. Daher ist es sehr wichtig, sich bereits vorab über den Ablauf und die Voraussetzungen der Anmeldung beim Standesamt zu informieren, damit Ihrem Antrag und Ihrem Wunschtermin nichts im Wege steht.

 

Als Hilfestellung haben wir Ihnen die wichtigsten Punkte nachfolgend benannt.

 

Den gültigen Personalausweis oder Reisepass beider Partner.

Eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches (nicht Familienstammbuch) oder eine Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde beider Partner.

Geschiedene Partner benötigen zusätzlich eine Kopie der Scheidungsurkunde.

Verwitwete Partner müssen eine Sterbeurkunde, einen Totenschein oder eine beglaubigte Kopie des Familienbuches (nicht Familienstammbuch) vorlegen.

Die Aufenthaltsbescheinigung des Hauptwohnsitzes beider Partner wird benötigt.

Ausländer müssen einen Nachweis der Staatsangehörigkeit und ein Ehefähigkeitszeugnis beim Standesamt vorlegen. Sind bereits voreheliche Kinder oder minderjährige Kinder aus einer früheren Partnerschaft vorhanden, so müssen Geburtsurkunden und eventuell auch ein Sorgerechtsbescheid und eine Vaterschaftsurkunde vorgelegt werden.

 

Tipp: Gerade Hochzeitstermine wie z.B. 08.08.2008 / 09.09.2009 / Sommermonate u.a. sind bei Brautpaaren ganz besonders begehrt und es herrscht daher nicht selten ein großer Andrang für die Anmeldung zur Eheschließung bei den Standesämtern. Daher empfiehlt es sich, mit den weiteren Hochzeitsplanungen erst dann zu beginnen, wenn Ihr Wunschtermin auch wirklich vom Standesamt bestätigt wurde.